Geschlechtergerechtigkeit? | 10.11.07 |
Wer Geschlechtergerechtigkeit glaubwürdig fordern will, muss gleichzeitig genauso energisch auch die Abschaffung von Geschlechterprivilegien fordern. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) müsste beispielsweise zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugend und Geschlechtergerechtigkeit erweitert werden. Nicht nur die (zunehmende) Benachteiligung von Männern darf vom Staat nicht weiterhin ignoriert werden. Immer noch werden Menschen mit »uneindeutigem Geschlecht« vom Staat als „nicht existent“ oder „krank“ behandelt. Durch diese Ignoranz werden Menschen nicht „nur“ pathologisiert, sondern häufig überhaupt erst krank gemacht, wenn nicht in die Selbsttötung getrieben. Das deutsche Grundgesetz (aber auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) verstößt gegen sich selbst, wenn es um Menschen mit »uneindeutigem Geschlecht« geht, weil da immer nur von Frauen und Männer die Rede ist:
Art 3 – aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:
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