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"Ich wünsche jedes menschliche Leben möge reine transparente Freiheit sein."

Geschlechtergerechtigkeit? 10.11.07
Wer Geschlechtergerechtigkeit glaubwürdig fordern will, muss gleichzeitig genauso energisch auch die Abschaffung von Geschlechterprivilegien fordern. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) müsste beispielsweise zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugend und Geschlechtergerechtigkeit erweitert werden. Nicht nur die (zunehmende) Benachteiligung von Männern darf vom Staat nicht weiterhin ignoriert werden. Immer noch werden Menschen mit »uneindeutigem Geschlecht« vom Staat als „nicht existent“ oder „krank“ behandelt. Durch diese Ignoranz werden Menschen nicht „nur“ pathologisiert, sondern häufig überhaupt erst krank gemacht, wenn nicht in die Selbsttötung getrieben. Das deutsche Grundgesetz (aber auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) verstößt gegen sich selbst, wenn es um Menschen mit »uneindeutigem Geschlecht« geht, weil da immer nur von Frauen und Männer die Rede ist:

Art 3 – aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:
  1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

  2. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

  3. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Um nicht gegen Abs. 1 und Abs. 3 zu verstoßen, müsste Abs. 2 in etwa wie folgt lauten:
  • Alle Geschlechter sind gleichberechtigt, also auch Menschen zwischen den oder jenseits der Kategorien Mann und Frau. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von allen Geschlechtern und Geschlechtslosen, und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.